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Willkommen

Unsere Website bietet Ihnen umfangreiche Informationen rund um das Thema Ergotherapie, über unsere Praxis und unser Leistungsangebot. Nutzen Sie dazu bitte die Navigation oben.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Praxisräumen begrüßen zu dürfen oder von Ihnen zu hören.


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Unsere Leistungen

Die Ergotherapie beginnen wir mit einem ausführlichen Gespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme kennenzulernen. Basierend auf dieser detaillierten Eingangsdiagnostik und abgestimmt auf Ihre ärztliche Diagnose entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, welche Therapieform die besten Chancen hat, das Krankheitsbild zu verbessern oder zu heilen. Gemeinsam legen wir Ihre Therapieziele fest und entwerfen einen individuellen Therapieplan.

In der anschließenden Behandlungsphase überprüfen wir kontinuierlich, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht worden sind und passen bei Bedarf Ihre Therapie oder die Ihres Kindes an. Hierzu gehören Gespräche mit Eltern, Angehörigen, Lehrern, anderen Therapeuten und die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Voraussetzung für den Erhalt von Ergotherapie
Möchten Sie wissen, ob die Ergotherapie die geeignete Therapieform für Sie ist, um Ihren Alltag leichter zu bewältigen? Dann sprechen Sie bitte zunächst mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Stellt der Haus- oder Facharzt bei Ihnen sodann eine medizinische Indikation fest, füllt der Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung für Ergotherapie mit Art und Anzahl der Behandlungen aus. Übrigens, die Ergotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet und somit eine Leistungshandlung der Krankenkassen, folglich werden die anfallenden Kosten von diesen übernommen. Selbstverständlich können Sie auch als Privatpatient oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Wir beraten Sie gerne erstmalig kostenlos; bitte sprechen Sie uns an!
Kinderheilkunde - Pädiatrie
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Aufmerksamkeitsdefizite
  • Hyperaktivität oder Passivität
  • Störungen des Sozialverhaltens und der emotionalen Entwicklung
  • ADS - Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom
  • Störungen der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Störungen der Bewegung, Gleichgewicht und Koordination
  • Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie und Legasthenie)
  • geistige Behinderungen
  • Schwierigkeiten beim Malen, Schreiben, Basteln
  • Unklare Händigkeit (Rechts- oder Linkshänder)

Neurologie
Die Neurologie stellt einen der Hauptfachbereiche in der ergotherapeutischen Arbeit dar.

Sie befasst sich mit Schädigungen des sogenannten „Zentralen Nervensystems“, des Rückenmarks und des „peripheren Nervensystems“. Menschen mit Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Hirnverletzungen, Parkinson, oder eine Entzündung der Hirnhaut etc. können in nahezu allen Lebensbereichen Einschränkungen erfahren. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen oder kognitive Beeinträchtigungen können ohne Hilfe und gezielte Behandlungen die Handlungsfähigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar unmöglich machen.

Um betroffenen Menschen zu helfen, sich in ihrer neuen Situation zurechtzufinden und eine größtmögliche Selbstständigkeit und mehr Lebensqualität zu erreichen, bedient sich die Ergotherapie fundierter Behandlungsmethoden.

Unsere Praxis ist zusätzlich spezialisiert im intensivmedizinischen und palliativen Bereich.
Das kann die Ergotherapie hier für Sie tun:
  • Anbahnung und Verbesserung physiologischer Bewegungsabläufe
  • Kräftigung der Muskulatur
  • Gangtraining
  • Gleichgewichtstraining
  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Förderung der Schreibfähigkeit
  • Schmerzbehandlung
  • Wärme- und Kälteanwendungen
  • Verbesserung der Oberflächen- und Tiefensensibilität
  • Hirnleistungstraining
  • Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit
  • Unterstützung bei der Versorgung mit nötigen Hilfsmitteln
  • Schienenversorgung
Handtherapie
Die Handtherapie richtet sich auf die Verbesserung oder Wiederherstellung der Hand- Gebrauchsfähigkeit, sowohl im motorischen als auch im sensiblen Bereich. Der Verlust der Handfunktion stellt eine sehr große Problematik dar, die den Menschen in seiner Alltagsgestaltung und Handlungsfähigkeit weitestgehend einschränken kann.

Unterschiedliche Erkrankungen können hier die Ursache sein, z.B.:
Karpaltunnelsyndrom, Kontrakturen, Nervenerkrankungen, Morbus Sudeck, Zustand nach Chemotherapie, rheumatische Erkrankungen, Arthrose, Knochenbrüche und Verletzungen, Unfall- und Operationsfolgen, Amputationen und dergleichen mehr.
Das kann die Ergotherapie hier für Sie tun:
  • Mobilisation zur weitgehenden Wiederstellung der Funktionsfähigkeit der Hand
  • Manuelle Therapie
  • Sensibilitätstraining
  • Handtraining zur Förderung der Grob- und Feinmotorik
  • Handkräftigung
  • Schreibtraining
  • Übungen zur Durchführung alltagsrelevanter Greifmuster und Handlungsabläufe
  • Anleitung im Umgang mit Lagerungsschienen und Orthesen
  • Narbenbehandlung
  • Thermische Behandlung
  • Selbsthilfetraining
  • Hilfsmittelberatung
Orthopädie
Der therapeutische Schwerpunkt gilt der Behandlung von Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Mögliche Beschwerden sind vielfältig und können in allen Altersgruppen vertreten sein:

Knochen- und Gelenksverletzungen, Knochentumore, rheumatische Beschwerden, Unfallfolgen und Folgen chirurgischer Eingriffe, Abnutzungen der Wirbelsäule oder Lähmungen, um nur einige zu nennen. Ziel der Ergotherapie ist die Wiederherstellung eines adäquaten Bewegungsspielraumes und die Reduktion von Schmerzen, um eine größtmögliche Lebensqualität und u.U. die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu Erreichen.
  • Erweiterung des Bewegungsausmaßes
  • Milderung der Schmerzen
  • Kräftigung
  • Handrehabilitation
  • Gangschulung
  • Wärme- und Kälteanwendungen
  • Gelenkschutz-Unterweisungen
  • Einüben von schmerzarmen und schonenden Bewegungsabläufen
  • Erlernen von Kompensationsstrategien
  • Hilfe und Beratung bei der Versorgung mit nötigen Hilfsmitteln
  • Schulung der Hilfsmittelanwendung
  • Beratung bei der notwendigen Versorgung mit Lagerungsschienen oder Orthesen
  • Beratung bei therapeutischen Maßnahmen im häuslichen Bereich
Hausbesuche
Personen, die nicht in der Lage sind, uns in der Praxis aufzusuchen, können ergotherapeutische Behandlungen auch bei sich zu Hause, im Alten-/Pflegeheim oder in einer Tageseinrichtung wahrnehmen.

Hausbesuche müssen durch den behandelnden Arzt verordnet werden und können erst nach Terminabsprache mit uns durchgeführt werden.
Um einen größtmöglichen Therapieerfolg zu unterstützen, können Hausbesuche auch zum Kennenlernen des häuslichen Umfelds, der täglichen Aktivitäten und Anforderungen des Patienten in seinem Handlungsfeld dienen.

Kooperationspartner & Mitgliedschaften


Deutscher Verband Ergotherapie
Mitglied seit 2010


Zertifizierter Kooperationspartner der HSG


IntraActPlus-Konzept nach Dr. Jansen und Streit

Mitglied im Interessenverband ADHS Deutschland e.V.

Team

Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Björn Altegoer


Ergotherapeut und Inhaber der Praxis Björn Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Miriam Baron


Ergotherapeutin
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Jana Cremer


Sekretariat & Verwaltung
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Sina Heidl


Ergotherapeutin
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Nina Thun


Ergotherapeutin B.Sc.
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Katrin Mangold


Ergotherapeutin
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Momo


Therapiehund in Ausbildung
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Wir suchen dich!


Ergotherapeut/in (w/m/d)

Aktuelles

Stürzen gezielt vorbeugen
Stürze stellen eine häufig auftretende gesundheitliche Gefahr für ältere pflegebedürftige Menschen dar. Angehörige können mit individuell passenden Maßnahmen dazu beitragen, das Sturzrisiko bei ihnen zu senken. Praktische Tipps dazu bietet das ZQP auf seiner Internetseite.

Mit steigendem Alter und bei Pflegebedürftigkeit nehmen Risikofaktoren für Stürze zu. Dazu gehören unter anderem verringerte Muskelkraft und Beweglichkeit, Sehschwäche, Inkontinenz, Schwindel, Schlafprobleme und Tagesmüdigkeit. Mögliche Folgen von Stürzen sind zum Beispiel Verletzungen, wie Wunden oder gar Knochenbrüche, welche wiederum dazu führen können, dass der Hilfebedarf steigt. Außerdem kann ein Sturz sehr verunsichern und Angst auslösen, erneut hinzufallen. Manche von Sturz Betroffene bewegen sich deshalb weniger. Das kann aber unter anderem dazu führen, dass soziale Kontakte zurückgehen und körperliche sowie geistige Fähigkeiten schneller nachlassen. Es entstehen also zusätzliche Risken für Gesundheit und Wohlbefinden. Wie man Stürzen möglichst gut vorbeugt und was dabei zu beachten ist, erfahren pflegende Angehörige auf der Internetseite der gemeinnützigen Fachstiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Bewegung fördern

Ein zentraler Aspekt der Sturzprävention ist Bewegungsförderung. Viele pflegebedürftige Menschen sind körperlich eher wenig aktiv, zum Beispiel weil Kraft, Unterstützung oder Motivation fehlt. Dann drohen Muskulatur und koordinative Fähigkeiten weiter abzunehmen – und das Sturzrisiko steigt. Förderlich hingegen ist kontinuierliche körperliche Aktivität im Alltag. „Deshalb ist es wichtig, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, sich regelmäßig zu bewegen. Zum Beispiel fördern tägliche kurze Spaziergänge an der frischen Luft die Mobilität“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP.

Außerdem könne es sinnvoll sein, Bewegungsabläufe gezielt zu trainieren, wie Treppen gehen oder den Umgang mit dem Rollator. Dies trägt auch dazu bei, Unsicherheit abzubauen, die Selbstständigkeit zu fördern und den Bewegungsradius länger zu erhalten. „Was und wie trainiert wird, sollte grundsätzlich mit der pflegebedürftigen Person besprochen und gemeinsam geplant werden“, so Sulmann. Ziel sollte es sein, zu motivieren und Sicherheit zu geben, keinesfalls dürfe Zwang oder Druck ausgeübt werden.

Besonders Menschen mit Demenz sind gefährdet, zu stürzen, unter anderem, weil sie in Orientierung, Wahrnehmung und Gehfähigkeit beeinträchtigt sind. Mit passender Bewegungsförderung kann auch bei ihnen die Gangsicherheit gestärkt werden. Da Bewegungsübungen mitunter nicht verstanden oder wieder vergessen werden, ist es bei Menschen mit Demenz wichtig, gut anzuleiten und etwa einzelne Bewegungsabläufe vorzumachen. Generell gilt: Um individuell passende Maßnahmen zur Sturzprävention richtig umzusetzen und nicht zu überfordern oder zu schaden, ist es ratsam, professionelle Beratung und Hilfe zur Bewegungsförderung einzuholen. Ansprechstellen sind zum Beispiel die Arzt-, Physio- oder Ergotherapiepraxis.

Sichere Umgebung schaffen

Neben Bewegungsförderung spielt auch die Gestaltung der eigenen vier Wände eine bedeutende Rolle bei der Sturzprävention. „Stolperfallen wie Teppichkanten und Kabel sollten beseitigt werden. Haltegriffe oder Handläufe an den Wänden können Sicherheit geben“, so Sulmann. Wird ein Rollator oder Rollstuhl in der Wohnung genutzt, sollte dafür genügend Platz geschaffen werden. Denn Stellen, die damit nur schwer zu passieren sind, erhöhen die Unfallgefahr. Zusätzlich können gute Lichterverhältnisse, festes Schuhwerk sowie gutsitzende Kleidung zu einem möglichst sicheren Gang beitragen. Auch zur sicheren Gestaltung des Wohnumfelds ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen, etwa bei der Pflegeberatung.

Nicht zuletzt kann auch die Medikation Einfluss auf das Sturzrisiko haben. „Holen Sie daher ärztlichen Rat ein, wenn Sie bemerken, dass Medikamente die Bewegungsfähigkeit beeinflussen – zum Beispiel müde oder benommen machen oder Schwindel verursachen“, sagt Sulmann.

Magersucht: psychische Erkrankung mit der höchsten Sterblichkeitsrate
Ergotherapeut:innen gehören zunehmend zu interdisziplinär aufgestellten Teams bei der Behandlung von Menschen mit Anorexia nervosa (Magersucht)

Magersucht bedeutet nicht einfach nur "dünn sein". "Hinter den äußeren Symptomen schlank und schön sein zu wollen, verbergen sich andere, tieferliegende Ursachen", betont Maja Schelewsky, Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.). Sie weiß, wovon sie spricht, war selbst betroffen, hat einen Ratgeber herausgegeben und ist Ergotherapeutin geworden. Einer der Gründe hierfür: Ergotherapeut:innen waren maßgeblich mit daran beteiligt, sie von ihrer Erkrankung zu heilen. Sie zeigt auf, wie das auch bei anderen Patient:innen mit Magersucht gelingen kann und mithilfe welcher Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten es dem Umfeld möglich ist, Betroffenen frühzeitig zu helfen.

Magersucht ist eine schwerwiegende und immer häufiger auftretende psychische Erkrankung. 2022 wurden in deutschen Krankenhäusern etwa 9800 Magersüchtige diagnostiziert - ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Dabei ist nicht nur bei einer Gewichtsabnahme die Rede von einer Essstörung, sondern auch dann, wenn die für einen gesunden Entwicklungsverlauf nötige Gewichtszunahme bei Kindern und Jugendlichen ausbleibt. Was viele ebenfalls nicht wissen und was den wenigsten Betroffenen klar ist: Diese schwere psychische Erkrankung geht in etwa zehn Prozent der Fälle tödlich aus, da viele von Magersucht Betroffene entweder an den Folgen ihrer radikalen Unterernährung sterben oder Suizid begehen. "Expert:innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus", berichtet die Ergotherapeutin Schelewsky und schätzt, dass diese nicht erkannten, nicht behandelten und nicht gemeldeten Fälle langsam weniger werden: "Auch, weil die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen allmählich nachlässt".

Magersucht: vor allem in der Pubertät und am häufigsten bei Mädchen

Meist sind Jugendliche betroffen. "Die Erstmanifestation, also das erste Auftreten der Störung bei vormals gesunden Patient:innen, zeigt sich üblicherweise zwischen 15 und 19 Jahren", erklärt die Ergotherapeutin. In dieser Lebens- und Selbstfindungsphase vergleichen sich die meisten Jugendlichen mit Gleichaltrigen. Das ist bis zu einem gewissen Grad "normal". Allerdings können Prägung und Faktoren wie (fehlende) Resilienz zusammen mit äußeren Einflüssen wie etwa den westlichen Schönheitsidealen, um nicht zu sagen Schlankheitswahn, dazu führen, dass eine Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper entsteht. Gerade bei Mädchen ist die Veränderung naturgemäß oft sehr deutlich sichtbar - ihr Körper nimmt in der Pubertät Rundungen an, die nicht zu diesen Idealen passen. Jugendliche wollen jedoch Idealen und Normen entsprechen und so kann es durch das Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren dazu kommen, dass sie sich als zu dick wahrnehmen. Sie befinden sich in "bester" Gesellschaft: laut einer Umfrage findet sich ein Fünftel aller Jugendlichen zu dick. Eine Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper muss nicht zwangsläufig zur Krankheitsentstehung beitragen. Das Thema "Magersucht" sollten Eltern in dieser Zeit besonders gut im Blick haben, insbesondere, wenn bereits im Kindesalter ein abweichendes Essverhalten oder Essstörungen erkennbar waren.

Essstörungen schon bei Kindern zu beobachten

Aus Essstörungen im Kindesalter kann im späteren Alter eine Magersucht entstehen. Stellen Eltern also fest, dass ihr Kind oder Baby zu wenig isst oder andere Auffälligkeiten beim Essen entwickelt, ist der Gang zu Kinderarzt oder Kinderärztin ratsam. Diese sollten feinfühlig schauen und ohne das Kind zu verunsichern abklären, was hinter dem Essverhalten steckt. Denn es kann auch körperliche Gründe, sprich eine Erkrankung, geben. Generell gilt: je früher Störungen oder Erkrankungen erkannt werden, desto besser sind die Prognosen. Handelt es sich tatsächlich um eine Essstörung und nicht um eine andere Erkrankung, sind Ergotherapeut:innen eine sehr gute Anlaufstelle: Sie arbeiten viel mit Kindern mit unterschiedlichen (Verhaltens-)Störungen und ihre Interventionen sind immer von einem sehr spielerischen Charakter geprägt - also absolut kindgerecht, was die Motivation der Kinder in die Therapie zu gehen und mitzumachen deutlich erhöht.

Beratung für Eltern und Kinder mit Magersucht

Es ist kaum vorstellbar, welches Leid Eltern durchleben, wenn sie zusehen müssen, wie sich ihr Kind allmählich das Leben weghungert. Sie fühlen sich meist hilf- und machtlos. Das sind sie jedoch nicht. Es ist allerdings unausweichlich, dass Außenstehende - also die Eltern selbst, Angehörige oder Freund:innen - aktiv werden. "Das Krankheitsbild "Magersucht" lässt unbehandelt nur schwer eine Krankheitseinsicht zu - es kann schlimmer oder chronisch werden", fordert die Ergotherapeutin Eltern und andere Außenstehende auf, etwas zu unternehmen - am besten so früh als möglich. Doch wie kann das gehen, wenn Jugendliche gar nicht erkennen oder verstehen, dass sie Hilfe brauchen? Die Ergotherapeutin empfiehlt: "Schlagen Sie einfühlsam aber [AP1] bestimmt vor, Termine zu initiieren und bieten Sie an, mitzukommen". Außer der Anlaufstelle Arzt und Ärztin gibt es Beratungsstellen für Essstörungen, die wiederum sehr gut vernetzt sind und weitere Tipps und Ratschläge für das weitere Vorgehen anbieten. Auch sind Selbsthilfegruppen jederzeit eine sinnvolle Möglichkeit der Unterstützung für Menschen mit Magersucht und gegebenenfalls ihre Angehörigen. Weitere, wegweisende Informationen stellt das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, BIÖG, zur Verfügung (https://www.bioeg.de/suche/?tx_solr%5Bq%5D=Magersucht). Schelewsky rät Eltern zudem, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt um einen Psychotherapieplatz zu kümmern, da es lange Wartelisten gibt.

Ergotherapeut:innen überbrücken Wartezeit

Bis die Therapie in einer Klinik beginnt, können Ergotherapeut:innen die Zeit mit entsprechenden Interventionen überbrücken. In der Klinik gehören Ergotherapeut:innen zunehmend zu den interdisziplinären Teams, die sich um Patient:innen mit Magersucht kümmern. Um mit diesen arbeiten zu können, sorgen Ergotherapeut:innen als Erstes dafür, dass eine Vertrauensbasis entsteht und sich die Betroffenen anfangen zu öffnen. Oft sind die Jungen und Mädchen mit Magersucht eher verschlossen, denken, Ärzt:innen und Therapeut:innen seien gegen sie. Sie trauen sich häufig nicht - in der Annahme sowieso nicht verstanden zu werden - etwas zu sagen. Ergotherapeut:innen wissen, dass dies Teil des Krankheitsbildes ist und wenden in solchen Situationen beispielsweise ausdruckszentrierte Methoden an. Solche kreativen oder gestalterischen Techniken können eine regelrechte Eisbrecherfunktion haben. Es können Bilder oder andere Werkstücke entstehen, die mehr als viele Worte über den Seelenzustand der Person mit Magersucht sagen. Die Resultate dieser Arbeit sind zudem eine gute Ausgangsbasis für die weitere Reflexion und den Austausch mit dem beziehungsweise der Ergotherapeut:in. Darüber hinaus stellen sie später, also rückblickend, eine gute Vergleichsmöglichkeit dar, welche Veränderungen eingetreten sind.

Ergotherapeut:innen stärken Kind und Eltern-Kind-Beziehung

Ebenso wirkungsvoll sind sogenannte expositionsbasierte Techniken, bei denen die Jugendlichen mit Magersucht stufenweise mit ihren Ängsten sowohl was die Ernährung als auch das Körperbild angeht, konfrontiert werden. Hierzu zählen unter anderem Einkaufs- und Kochtrainings und die Ergotherapeutin erläutert ein weiteres Beispiel: "Betroffene dürfen auf ein körpergroßes Papier ihre Körperumrisse zeichnen, so wie sie sie einschätzen. Anschließend legen sie sich auf diese Zeichnung und der oder die Ergotherapeut:in zeichnet den Umriss des echten Körpers nach". Mithilfe solcher und weiterer Verfahren wird denjenigen mit Magersucht deutlich und bewusst, wie verzerrt ihre Wahrnehmung des eigenen Körpers ist. Eine wichtige Voraussetzung, um die Krankheitseinsicht zu steigern und die Therapiemotivation positiv zu beeinflussen. Flankierend spielt auch das Thema "Edukation", also Krankheitsaufklärung, eine wichtige Rolle. Den Menschen mit Magersucht kann durch das sachliche Näherbringen ihrer Störung allmählich klarwerden, in welche (Lebens-)Gefahr sie sich begeben. Die Angehörigen erfahren, wie wichtig und erfolgsunterstützend es ist, Essen und Essverhalten nicht ständig zu thematisieren oder zu kommentieren, sondern die Mahlzeiten entspannter zu gestalten. Darüber hinaus lernen sie, besser zwischen der Krankheit "Magersucht" und dem, was den betroffenen Menschen ausmacht, zu differenzieren. Diese maßgeblichen Erkenntnisse tragen auch dazu bei, die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken, die durch die Magersucht einer hohen Belastung ausgesetzt ist.

Zurück auf die Beine
Die besten Strategien für eine schnelle Genesung nach einem Kreuzbandriss

Ein Kreuzbandriss ist eine der häufigsten und schmerzhaftesten Sportverletzungen. Für viele bedeutet er nicht nur monatelange Ausfallzeiten, sondern auch eine mühsame und oft frustrierende Reha. Die Rückkehr zur gewohnten Bewegung fällt schwer, vor allem, wenn man nicht weiß, wie man die Heilung richtig unterstützt.

"Der Schlüssel zur schnellen Genesung liegt in einem systematischen und strukturierten Rehabilitationsplan", erklärt Mone Dusek, Spezialistin für Sporttherapie und Rehabilitation. "Wichtig ist, dass man die Heilung nicht beschleunigen will, sondern den Körper optimal unterstützt, um dauerhaft ohne Rückfälle zurückzukehren." In diesem Beitrag verrät sie Ihnen, welche Schritte und Übungen notwendig sind, um nach einem Kreuzbandriss schnell wieder fit zu werden.

So wichtig ist eine frühzeitige Diagnose

"Ein Kreuzbandriss stellt eine schwere Verletzung dar, die schnelle Maßnahmen erfordert, um langfristige Schäden zu vermeiden und eine gute Genesung zu ermöglichen", weiß Mone Dusek. Direkt nach der Knieverletzung ist der Besuch bei einem Orthopäden unverzichtbar, denn eine frühzeitige Diagnose hilft dabei, Folgeschäden wie Instabilität, Arthrose oder Fehlbelastungen zu vermeiden. Zwar erfordern nicht alle Kreuzbandrisse eine Operation – ein individueller Behandlungsplan ist jedoch in jedem Fall unerlässlich.

Die anschließende Rehabilitation kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. In der ersten Phase der Reha liegt der Fokus darauf, Beweglichkeit und Stabilität im Knie wiederherzustellen. Anschließend wird die Belastung schrittweise erhöht, um sicherzustellen, dass das Gelenk den steigenden Anforderungen standhält. "Ziel ist es, die Rückkehr in den Sport oder Beruf möglichst sicher und nachhaltig zu gestalten", so die Spezialistin. Geduld ist in diesem Zusammenhang essenziell wichtig, da der Heilungsverlauf stark von individuellen Faktoren wie dem Alter des Patienten, dem allgemeinen Gesundheitszustand und dem Ausmaß der Verletzung abhängt.

Der Weg zur Genesung: Strukturierte Nachbehandlung

Die Physiotherapie bildet das Herzstück der Nachbehandlung. Ergänzend dazu sind spezielle Rehabilitationstrainings und gezielte Übungen zu Hause von großer Bedeutung. Hierbei entwickelt ein Trainer oder Therapeut maßgeschneiderte Programme, die präzise auf den Fortschritt und die Belastbarkeit des Patienten zugeschnitten sind. Der Erfolg der Maßnahmen sollte regelmäßig dokumentiert werden, um bei Bedarf rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.

Zusätzlich zur Physiotherapie gibt es weitere Ansätze, die den Regenerationsprozess unterstützen können. Massagen und Lymphdrainagen können dabei helfen, auftretende Schwellungen zu reduzieren und die Durchblutung zu fördern. Eine weitere Methode zur Unterstützung der Regeneration ist der gezielte Einsatz von Elektrotherapie zur Linderung von Schmerzen und Anregung der Muskelaktivität. "Ebenso wichtig ist die mentale Komponente der Genesung: Durch Mentaltraining lassen sich die intrinsische Motivation und innere Stärke steigern, sodass die Herausforderungen der Rehabilitationszeit besser bewältigt werden können", erklärt Mone Dusek.

Ein weiterer entscheidender Faktor für die Heilung ist eine ausgewogene Ernährung. Eine individuelle, gesunde Ernährung, die reich an essenziellen Nährstoffen ist, kann dabei helfen, die Wundheilung zu beschleunigen und das Immunsystem zu unterstützen. "Zu diesem Zweck nehmen Patienten am besten eine professionelle Ernährungsberatung in Anspruch, in deren Rahmen ihnen praktische Strategien wie Einkaufstipps und Rezeptvorschläge mit an die Hand gegeben werden, um die Versorgung des Körpers optimal zu gestalten", sagt sie.

Wichtige Grundsätze für eine erfolgreiche Heilung

Zusätzlich sollten Patienten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Schmerzmitteln achten. Zwar können Medikamente in akuten Phasen hilfreich sein, um Beschwerden zu lindern – sie sollten jedoch nicht über einen längeren Zeitraum ohne Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden, da sie lediglich Symptome behandeln und Nebenwirkungen verursachen können. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, die Funktionalität und Belastbarkeit des Kniegelenks nachhaltig wiederherzustellen. Auch Schonhaltungen sollten vermieden werden, da sie langfristig zu Problemen führen können.

Es bleibt festzuhalten, dass eine erfolgreiche Rehabilitation stets eine strukturierte Herangehensweise und eine enge Zusammenarbeit mit Experten erfordert. Schmerzen oder Schwellungen sollten nicht ignoriert, sondern frühzeitig abgeklärt werden, um Komplikationen zu vermeiden. "Mit einem strukturierten Plan, Geduld und der richtigen Unterstützung kann die Rückkehr zur gewohnten Bewegung erfolgreich gemeistert werden", so Mone Dusek abschließend.

Kortison gegen Arthrose?
Experte verrät, was wirklich nachhaltig bei Arthrose hilft

Schmerzende Gelenke, steife Bewegungen und das stetige Fortschreiten der Krankheit – für viele Menschen mit Arthrose gleicht der Alltag einer Qual. Häufig führt der erste Weg zu Kortisonspritzen oder sogar zur Operation, doch diese Behandlungen sind oft nur von kurzer Dauer wirksam.

Kortison mag kurzfristig helfen, bekämpft jedoch nicht die Ursachen. Wie Ernährung und gezielte Bewegung Patienten helfen können, wieder mobil zu werden und ein Leben ohne ständige Schmerzen zu führen, verrät dieser Beitrag.

Kortison: Symptomlinderung mit begrenzter Wirkung und Risiken

Arthrose ist eine degenerative Gelenkerkrankung, bei der der Knorpel zunehmend abgebaut wird. Das macht sie allerdings nicht zu einer reinen Verschleißerkrankung: Arthrose entsteht durch ein komplexes Zusammenspiel von Faktoren wie Entzündungen, Fehlbelastungen, genetischen Dispositionen und Stoffwechselstörungen. Eine zentrale Rolle spielt das Körpergewicht: Jedes zusätzliche Kilogramm belastet die Gelenke erheblich. Auch Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung tragen zur Entstehung der Erkrankung bei.

Zur kurzfristigen Linderung wird häufig Kortison eingesetzt. Injektionen direkt ins betroffene Gelenk wirken stark entzündungshemmend und lindern Schmerzen effektiv. Doch die Wirkung ist begrenzt, und wiederholte Anwendungen können das Gelenkgewebe schwächen, Knorpelschäden begünstigen und die Arthrose verschlimmern. Daher empfiehlt sich Kortison vor allem in akuten Phase – langfristig sollte allerdings ein nachhaltiger Behandlungsansatz angestrebt werden.

Ganzheitliche Ansätze zur nachhaltigen Linderung

Die Makrophagen der Gelenkmembran spielen eine zentrale Rolle bei der Arthroseheilung. Bei Betroffenen dominieren meist die entzündungsfördernden M1-Makrophagen, die Gewebeabbau begünstigen und Entzündungen verstärken. Doch mit gezielten Maßnahmen lassen sie sich in den M2-Modus überführen – einen entzündungshemmenden Zustand, in dem sie Stammzellen aktivieren und die Knorpelregeneration unterstützen können.

Um diesen Regenerationsprozess zu fördern, ist eine bewusste Anpassung der Lebensgewohnheiten erforderlich. Durch die gezielte Reduktion von Risikofaktoren und eine aktive Förderung der Heilung lassen sich die Makrophagen positiv beeinflussen. Ein bewährtes Konzept basiert auf vier essenziellen Säulen:

1. Ernährung als Basis der Regeneration

Eine entzündungshemmende Ernährung spielt eine entscheidende Rolle in der Arthrosetherapie. Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren, Antioxidantien und sekundären Pflanzenstoffen können helfen, Entzündungen zu reduzieren. Dazu gehören fettreicher Fisch, Nüsse, Samen sowie Gemüse und Gewürze wie Kurkuma und Ingwer. Zugleich sollten proentzündliche Lebensmittel wie Zucker, weiße Mehlprodukte und gesättigte Fette gemieden werden.

2. Gezielte Bewegung zur Gelenkstärkung

Regelmäßige Bewegung ist wichtig, um die Gelenkfunktion zu erhalten. Gelenkschonende Sportarten wie Schwimmen, Radfahren oder sanftes Krafttraining können die Muskulatur stärken, die Gelenke entlasten und die Durchblutung fördern. Besonders wichtig ist es, auf eine ausgewogene Belastung zu achten, um Fehlhaltungen zu vermeiden.

3. Nährstoffunterstützung für die Knorpelgesundheit

Nährstoffe wie Glucosamin, Chondroitin, Kollagen und Vitamin D können die Knorpelstruktur unterstützen und zur Regeneration beitragen. Studien zeigen, dass eine gezielte Supplementierung in Kombination mit einer gesunden Ernährung die Symptome deutlich verbessern kann. Sie fördern die Aktivität der M2-Makrophagen, wodurch entzündliche Prozesse reduziert und Reparaturmechanismen angeregt werden.

4. Stressbewältigung und mentale Stärke

Chronischer Stress fördert entzündliche Prozesse im Körper und kann die Arthrose verschlimmern. Entspannungstechniken wie Yoga, Meditation oder Atemübungen können helfen, das Stresslevel zu senken und das allgemeine Wohlbefinden zu steigern.

Operative Eingriffe als letzte Option

In einigen Fällen ist eine Operation unvermeidlich, insbesondere, wenn konservative Maßnahmen keine ausreichende Linderung bringen. Diese Gelenkersatzoperationen können die Mobilität wiederherstellen, sind jedoch mit Risiken und langfristigen Herausforderungen verbunden. Daher sollte diese Option erst nach Ausschöpfung aller anderen Behandlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Fazit: Ein nachhaltiger Umgang mit Arthrose ist möglich

Die Behandlung von Arthrose erfordert einen langfristigen und ganzheitlichen Ansatz. Anstatt sich ausschließlich auf kurzfristige Lösungen wie Kortison oder Operationen zu verlassen, sollten Patienten auf eine Kombination aus entzündungshemmender Ernährung, gezielter Bewegung, effektiver Nährstoffzufuhr und mentaler Gesundheit setzen. So kann die Lebensqualität nachhaltig verbessert und die Progression der Erkrankung verlangsamt werden.

Kontakt

Björn Altegoer
Praxis für Ergotherapie
Kaiserstraße 113-119
58300 Wetter (Ruhr)
Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

Unsere Praxis ist barrierefrei

Öffentliche Verkehrsmittel:
1. Wetter HBf: RE, SB, Abellio (5 min. Fußweg, entfernt)
2. Bus: 553 / 555 / 595 (Haltestelle Stadtsaal, Wetter (Ruhr))
Bus: 553 / 555/ 585 / 591 / 592 / 593 / Bürgerbus (Haltestelle Kaiserstraße, Wetter (Ruhr))

Hier geht es zum Lageplan.

Parkgelegenheit:
· Direkt an der Praxis (am Kreisverkehr)
· Öffentlicher Parkplatz am Stadtsaal Wetter
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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer
In der Praxisgemeinschaft Altegoer & Mahlich GbR

Gesellschafter: Björn Altegoer & Gerhard Mahlich

Kaiserstraße 113-119
58300 Wetter (Ruhr)
Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

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      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
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    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Gesellschafter: Björn Altegoer & Gerhard Mahlich


Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

Berufsbezeichnung: Ergotherapeut verliehen in Deutschland

Steuer-Nr.: 348/5001/3834


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